Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung und Vertragsabschluss

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung von Fotoboxen durch Photo Moments, vertreten durch Herrn Tobias Kortenhorn, und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden). Die letzte Aktualisierung der nachstehenden AGB erfolgte am 03.06.2021.
  2. Verträge zwischen Photo Moments und dem Kunden entstehen durch
  3. – Die Annahme eines schriftlichen Angebots
    – Schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail, WhatsApp-Nachricht, etc.)
    – Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden
    – Mündliche Vereinbarungen (telefonisch oder im persönlichen Gespräch)
  4. Bei Auftragserteilung werden dem Kunden grundsätzlich die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt. Diese gelten dann als vereinbart, wenn der Kunde Gelegenheit zur Kenntnisnahme hat und den Bedingungen nicht umgehend widerspricht.
  5. Abweichende Bedingungen erlangen keine Gültigkeit, außer es erfolgt eine schriftliche Anerkennung seitens Photo Moments. Abweichungen oder Ergänzungen müssen grundsätzlich schriftlich vor Leistungserbringung erfolgen und auch als solche zu gekennzeichnet werden.

§2 Rücktritt vom Vertrag / Buchung

  1. Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
  2. – Rücktritt bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20 % des vereinbarten Betrages
    – Rücktritt bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % des vereinbarten Betrages
    – Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Betrages
    – Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Betrages
    – Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe
  3. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit Photo Moments deren Erbringung nachweisen kann.
  4. Sollte es danach zu einem Rücktritt kommen, ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
  5. Ein Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen.
  6. Ausnahmen
    Sollte es nach Absagen der Veranstaltung durch den Kunden zu einem neuen Termin kommen, so entfallen die Ausfallkosten. 
    Ein Rücktritt seitens Photo Moments ist möglich durch:
  7. – technisch bedingte Ausfälle
    – andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie etc.)
    – Krankheit
    – Unfall
    – Tod

In hier aufgeführten Fällen (außer im Todesfall) wird Photo Moments versuchen, für einen entsprechenden Ersatz zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

§3 Leistung / Mietsache

  1. Die Mietsache wird im Folgenden näher beschrieben.
    Der Kunde hat unabhängig vom gewählten Preispaket Anspruch auf die Fotobox inkl. der standardmäßig vereinbarten Zusatzleistungen (Studioblitz, Accessoirespaket, Onlinegalerie). Ein professioneller Drucker und/oder ein Hintergrundsystem kann zusätzlich hinzugebucht werden. Der Veranstalter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auswahl der Accessoires. Photo Moments wird ein entsprechendes Angebot im Veranstaltungsraum hinterlegen.
  2. Die Leistung wird seitens Photo Moments durch Zurverfügungstellung der unten Ziffer 1 genannten Mietsache erbracht.
  3. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
  4. Bei Eintreten wichtiger Gründe ist Photo Moments berechtigt, die Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen.
  5. Einen Erfolg seiner Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet Photo Moments nicht.
  6. Dem Kunden ist nach Leistungserbringung durch Photo Moments untersagt
  7. – Die Mietsache ganz oder teilweise (z.B. den Drucker) an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen
    – Die Fotobox oder den Drucker in Ihrer Ausgangsform zu verändern oder auseinanderzubauen
    – Die Fotobox aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen
    – Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Fotobox abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen
    – Die Fotobox und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
  8. Bei einer Verletzung der unter Ziffer 6 aufgeführten Punkte, ist Photo Moments berechtigt, Schäden gemäß §7 zu beurteilen und entsprechend zu berechnen.

§4 Allgemeines

  1. Der Auf- und Abbau der Mietsache wird – sofern nicht anders vereinbart – durch entsprechendes Personal von Photo Moments kostenfrei durchgeführt. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des geplanten Standortes zur Verfügung. Der Standort im Veranstaltungsraum ist so zu wählen, dass mindestens eine Fläche von 2mx3m bei einer Deckenhöhe von 2,50m für einen reibungslosen Ablauf gewährleistet sind.
  2. Der Veranstalter ist in Abwesenheit von Photo Moments nichts berechtigt, den Standort der Fotobox eigenständig ohne Zustimmung zu verändern.
  3. Bei Hinzubuchen von Zusatzleistungen, z.B. eines Hintergrundsystems, kann der Platzbedarf höher ausfallen. In diesem Fall wird Photo Moments dies im Vorfeld ankündigen und ggf. nach Absprache mit dem Veranstalter einen geeigneten Standort im Veranstaltungsraum wählen. Der Standort ist aus Sicherheitsgründen in einem ausreichenden Abstand zu Flüssigkeitsquellen, insbesondere zu Theken, festzulegen.

§5 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde wird Photo Moments bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und ggf. den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.
  2. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die Photo Moments angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände) sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und Photo Moments rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  3. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.
  4. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos geben.
  5. Im Rahmen des Aufbaus der Fotobox werden Kamera und Studioblitz an die örtlichen Gegebenheiten der Räumlichkeit angepasst. Dies wird unter Aufsicht und Abnahme des Kunden durchgeführt. In diesem Punkt entsteht eine weitere Mitwirkungspflicht des Kunden. Eine spätere Änderung der Lichtverhältnisse führt nicht zu einem Anspruch gegenüber Photo Moments. Das Aufbaupersonal wird den Kunden über eine mögliche Helligkeitsanpassung informieren.

§6 Haftung

  1. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter über.
    Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Sofern der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Photo Moments verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit. Für Schäden an der Fotobox und den eventuell zusätzlich zur Verfügung gestellten Extras (Accessoires, Hintergrundsystem etc.), die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum / Veranstalter fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Hierzu gilt insbesondere §7.
  2. Sofern Photo Moments durch nicht durch sie zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
  3. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch Photo Moments. Es ist vom Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.
  4. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

§7 Schäden

  1. Die Mietsache wird bei Rückgabe grundsätzlich durch von Personal seitens Photo Moments begutachtet. Sollten bei Rückgabe der Mietsache Schäden festgestellt werden, haftet der Kunde in vollem Umfang für den Schaden.
    Dazu zählen insbesondere folgenden Schäden:
  2. – Unsachgemäße Verwendung der Mietsache
    – Unautorisierte Öffnung oder Manipulation der Fotobox oder anderer Mietgegenstände
    – Flüssigkeitsschäden durch fahrlässiges Verhalten der Gäste
  3. Bei Schäden haftet der Mieter nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:
  4. – Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
    – Totalschaden oder Diebstahl
    – Wertminderung
    – Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
    – Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
  5. Bei unsachgemäßem Gebrauch der Accessoires oder einem erheblichen Verlust dieser (mehr als 50% der überlassenen Gegenstände fehlen), ist Photo Moments berechtigt, die Beschaffung neuer Accessoires zu berechnen. Bei normalem Gebrauch entstandene Gebrauchsspuren wie z.B. Abknicken von Pappteilen oder Lösen von Klebepunkten, entfällt dieser Anspruch.
  6. Für Schäden, die der Kunde nicht zu vertreten hat und die zu einer Leistungsstörung führen, gilt insbesondere §8.

§8 Zahlungen

  1. Vor Übergabe der Mietsache hat der Veranstalter grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 100 EUR zu hinterlegen. Diese kann bei einer Barzahlung mit der Rechnungssumme verrechnet werden. Im Falle einer Zahlung mittels Banküberweisung hat der Veranstalter das Wahlrecht einer Verrechnung oder einer Barrückzahlung. Die Kontodaten werden dem Veranstalter im Vertrag gesondert genannt. Sollte der Veranstalter die Kaution nicht fristgerecht bis zum Vortag, spätestens jedoch 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung gezahlt haben, ist Photo Moments berechtigt, die Leistung zu verweigern und den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Vertrag.
  2. Die Kaution dient zur Deckung etwaige Schadensansprüche gegenüber dem Mieter und kann bei Eintreten von Schäden gemäß §9 ganz oder teilweise einbehalten werden. Die ursprünglich vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Vergütung von Photo Moments erfolgt entweder durch Vorkasse vor dem vereinbarten Mietzeitraum oder durch Barzahlung am Veranstaltungstag. Wurde mit dem Kunden eine abweichende Zahlungsart schriftlich vereinbart (z.B. mittels Banküberweisung), so ist Photo Moments berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig bezahlt, ist Photo Moments zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  4. Ist der Mieter eine Privatperson, sind – sofern nicht anders vereinbart – Zahlungen sofort nach Ende der Veranstaltung in bar an den Mietarbeiter von Photo Moments bei Abholung zu leisten. Der Kunde hat für entsprechende Barmittel zu sorgen.
  5. Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum zu leisten
  6. Ergeben sich durch Veränderung der im Vertrag vereinbarten Vertragsdetails (z.B. Verschiebung von Anfang- und Endzeiten) Mehraufwände auf Seiten Photo Moments, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Aufwände zu bezahlen.

§9 Nutzungsrechte und -arten

  1. Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Photo Moments. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.
    Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wie vereinbart über.
  2. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Mieter. Somit haftet Photo Moments nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Onlinegalerie ist der Auftraggeber verantwortlich.
  3. Durch die Nutzung der Fotobox räumen die Veranstaltungsteilnehmer Photo Moments und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den von Photo Moments und/oder Kunden betriebenen lnternetseiten (z.B. moments-bocholt.de) und Seiten von sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen.
  4. Im Rahmen der Auftragserfüllung entstandene Bilder werden durch Photo Moments nach Veranstaltungsende 90 Tage lang aufbewahrt und anschließend unwiderruflich gelöscht. In dieser Zeit kann der Kunde auf die Dienstleistungen (z.B. Nachlieferung, Anfertigung weiterer Drucke) zurückgreifen.
  5. Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern.

§10 Leistungsstörung

  1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche Photo Moments aus dem Vertrag unberührt.
  2. Photo Moments ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
  3. Sollte es durch technische Probleme (z.B. Ausfall der eingebauten Computertechnik, Ausfall des Fotodruckers), die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein die vereinbarte Leistung zu erbringen, wird Photo Moments versuchen, eine Beseitigung des Schadens herbeizuführen. Sollte dieses nach Einschätzung nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  4. Sollte es während der Mietdauer zu einem Ausfall des Fotodruckers kommen, hat der Veranstalter – je nach gewähltem Preispaket – Anspruch auf Nachlieferung der entsprechenden Ausdrucke. Photo Moments wird in einem solchen Fall bemüht sein, die Fotos kurzfristig nach Veranstaltungsende zu übergeben oder nach Absprache zu versenden.

§11 Datenübermittlung und -archivierung

  1. Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt Photo Moments keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten.

§12 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

§13 Erfüllung und Gerichtsstandort

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Photo Moments und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Bocholt vereinbart.